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Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht

11. Juli 2017 in Österreich, 14 Lesermeinungen
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Der Betreiber des umstrittenen Internetportals "kreuz-net.at" muss sich am 25. Juli wegen Verhetzung am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten


Wien (kath.net)
Der Betreiber des umstrittenen Internetportals "kreuz-net.at" muss sich am 25. Juli wegen Verhetzung am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Dies berichtet der "Kurier". Zur Anklage gebracht wurde von der Staatsanwaltschaft ein im Dezember 2015 publizierter Beitrag mit Ausfällen gegen Homosexuelle. Laut "Kurier" war unter anderem die Rede, dass Syphilis eine Strafe Gottes für "Homo-Unzüchtler" sei.


Die Website hatte bereits 2013 den heimischen und den deutschen Verfassungsschutz auf den Plan gerufen. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm schließlich Ermittlungen auf. Laut der Zeitung soll hinter der Website ein Burschenschafter stehen.

Symbolbild: Justiz



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Lesermeinungen

 Hubert_2 14. Juli 2017 
 

Doch, doch Wedelberg

Syphilis ist in Deutschland eine Schwulenkrankheit. 85% Prozent, die sich die Syphilis heinfangen, tun es beim Sex unter Männern.
http://www.queer.de/detail.php?article_id=26837
Den promiskuitive Lebenswandel, der in der schwulen comunity praktiziert wird, thematisiert man nicht so gern. Das passt ja schlicht nicht zu so Sprüchen wie: Wo Menschen für einander Verantwortung übernehmen da ist Ehe.


3
 
 antonius25 12. Juli 2017 
 

Lilli-Lou: Religioese Gefuehle

Um strafrechtsrelevant religioese Gefuehle zu verletzen, reicht es nicht, wenn sie in eine Kirche eindringen und den Altar entweihen. Da muessen sie schon mindestens eine Speckscheibe in der Naehe einer Moschee essen.


7
 
 wedlerg 12. Juli 2017 
 

Kreuz-net.at ist untragbar

Mir fiel v.a. auf, dass kreuz-net abstruse Beiträge gebracht hat, die mit dem Evangelium nichts zu tun hatten und nur Kopfschütteln hervorrufen.

Ich glaube im übrigen nicht, dass Syphilis eine Homosexuellen-Problematik ist. Eine klassische Homosexuellen-Erkrankung ist AIDS und ganz aktuell die grassierende Hepatitis A, vor der Mediziner warnen, weil sie v.a. seit 2016 auf den Gay-Paraden rapide verbreitet wurde. Die Gesundheitsbehörden sind seither alarmiert - allerdings ohne, dass die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt wird oder werden darf.


7
 
 siebenschlaefer 12. Juli 2017 
 

Geschichtstheologisches Denken ist mir persönlich fremd,

ich denke nicht, dass Gott mal hier und mal dort in das Weltgeschehen eingreift, um Sünden unmittelbar zu bestrafen - ein solches Denken führt zwangsläufig in des Teufels Küche: warum hier und dort nicht?

Aber dass eine solche Meinung nicht mehr vertreten werden darf, ist ein ganz anderes Blatt. Es zeigt unmissverständlich, dass sowohl in Österreich als auch in Deutschland ein Gesinnungstotalitarismus herrscht - und das lässt für die Zukunft des Christentums nichts Gutes erahnen!


7
 
 Lilli-Lou 12. Juli 2017 
 

Verletzung durch Künstler

Da entschied ein deutsches Gericht nun, dass ein sog. Künstler auf einem Altar der Basilika St. Johann 28 Liegestützen und Turnübungen straffrei machen kann, denn wer auf einem Altar turnt, stört nicht die Religionsausübung, so das Gericht. Er kann sich dabei auch aufnehmen und die Videos bekannt machen. Fällt noch unter Kunst. Wegen des Übersteigens der Kordel zum Altar erhielt er eine Verwarnung. Die Gefühle von Gläubigen, die eindeutig verletzt sind, sind dadurch leider nicht geheilt worden. Hauptsache, der sog. Künstler ist nun bekannt geworden, hat einen Wikipedia Artikel bekommen und steht im Rampenlicht. Er heißt Alexander Karle. Die Basilika ist im Saarland. Das milde Urteil wird dort bedauert. Die Staatsanwältin überlegt noch, ob sie Revision einlegen wird. Mein Gerechtigkeitsempfinden ist angesichts solcher Milde nicht wieder im Gleichgewicht. Das Urteil ist eine Ohrfeige für mich als christgläubige Person, auch wenn ich nicht katholisch bin.


13
 
 Zeitzeuge 12. Juli 2017 
 

Vorsicht: Vielleicht werden auch Bibelzitate in Austria künftig strafrechtlich verfolgt!


8
 
  11. Juli 2017 
 

Was ist eigentlich aus "Kreuz.net" geworden?

Sind die Betreiber der Originalseite kreuz.net eigentlich je gefasst worden? Es war ja seinerzeit eine Belohnung vom Theologen David Berger ausgeschrieben worden.


3
 
 mabedor 11. Juli 2017 
 

Lk 12, 11.12

fällt mir dazu ein.


3
 
 wandersmann 11. Juli 2017 
 

Mir ist nicht klar, was jetzt genau vorgeworfen wird

Was soll man nicht mehr sagen dürfen?

1. Das Gott bestraft
2. Dass Gott Menschen bestraft
3. Dass Gott Homosexuelle bestraft
4. Dass Gott mit Syphillis bestraft
5. Dass Homosexuelle als "Homo-Unzüchtler" bezeichnet werden.

Oder irgendwelche Kombinationen daraus?

Sicher meint der Autor das nicht wohlwollend gegenüber den Homosexuellen, aber ich denke schon, dass er denkt, dass Gott die Homosexuellen (auch) damit bestraft.

Ich meine, dass der Staat doch Gott nicht vorschreiben kann, wie er wen zu bestrafen hat und wenn der Staat das nicht kann, wie kann er dann behaupten, dass Gott so nicht bestraft.
Wir und der Staat wissen nicht, ob Syphillis eine Strafe Gottes ist. Aber ausschließen können wir das doch auch nicht. Es könnte die Wahrheit sein. Völlig aus der Luft gegriffen ist es auch nicht. Dann soll doch jeder frei sagen können, was er dazu denkt.


10
 
  11. Juli 2017 
 

@ antonius25

soweit ich weiß ist im § 283 die "Hassrede" neu, also folgender Abschnitt im Gesetzestext; "oder zu Hass gegen sie aufstachelt" - dieser Tatbestand ist viel schneller erfüllt als man meint und kann im konkreten Fall teilweise sogar eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung sein.

Den Muslimen ist es aber weiterhin (jeden Freitag) erlaubt ihre verhetzenden Suren zu rezitieren und dazu verhetzend zu predigen, das fällt unter "Religionsfreiheit". Nur die etwas zu harsche Kritik an diesem Zustand wäre dann besagte "Hassrede gegen Muslime".

Resümee - man muss als Katholik in der Öffentlichkeit seine Worte mit Bedacht wählen. Für Muslime liegt die Messlatte niedriger, - die haben Narrenfreiheit, nicht zuletzt weil die Exekutive meist die Sprache in der gepredigt wird nicht versteht.


13
 
 Zeitzeuge 11. Juli 2017 
 

Ich erinnere an den Artikel von Weihbischof Andreas Laun

"Die Sünde und die Strafe Gottes" auf kath.net vom 06.08.2010, hier besonders im Hinblick auf die "Loveparade"!

Wenn jemand jetzt wegen kreuz.net seine offene Freude über das Verfahren der weltlichen Justiz zum Ausdruck bringt, scheint es ihm primär möglicherweise eher um die damals von kreuz.net missliebigen, sonstigen innerkirchlichen Themen zu gehen, die natürlich den Staatsanwalt nicht weiter interessieren
mangels weltlichem Straftatbestand!


3
 
 Savanorola 11. Juli 2017 

Verhetzung

Es ist gut, wenn hier eine gerichtliche Klärung stattfindet. Das ist sicher eine Warnung an alle, die trotz religiöser Motivation, nicht Herr ihrer Sprache sind.


4
 
 antonius25 11. Juli 2017 
 

Meinungsverbrechen

Die Aussagen sind nicht gerade schön, aber kein Vergleich zum Handeln der Regierung. Ich nehme an, es wird nach dem neuen Verhetzungsparagraphen von Rot-Schwarz und Justizminister Brandstetter geurteilt. Diese Kriminalisierung unbeliebter Meinungen ist viel schlimmer als diese (jede) Meinungsäußerung. Und nein, eine Aufforderung zur Gewalt fällt nicht unter Meinungsfreiheit, aber das wird den Blog-Betreibern ja nicht vorgeworfen. Und auch solche Aufrufe werden ja in der Regel nur aus der politisch opportunen Richtung verfolgt.


26
 
 A.Reik 11. Juli 2017 

Gottseidank.

Ein weltliches Gericht ist genau das Richtige. Und das ewige sollte man auch bedenken!


9
 

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