Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. Bistum Fulda hat Evangelisationszentrum ‚St. Theresia v. Lisieux’ im Haus Raphael, geschlossen
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  5. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  6. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  7. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  8. Frankreich: 100.000 Euro Geldstrafe, nachdem TV-Sender Abtreibung als „Todesursache“ bezeichnete
  9. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  10. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  11. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  12. Scorsese startet Film-Serie über Heilige
  13. Alle Macht den synodalen Räten?
  14. Pro-Palästinensische Demo: Traditionelle Eröffnung des Weihnachtsfensters abgesagt
  15. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie

Bistum Münster: Während Beichte missbraucht?

8. November 2019 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In den 80er Jahren soll eine damals 13-Jährige mehrfach vom damaligen Kaplan der Marienbasilika Kevelaer sexuell missbraucht worden sein – Bistum Münster räumt Fehler im Umgang mit Diözesanpriester G.H. ein


Münster (kath.net) 2010 hatte eine Frau dem Bistum Münster gemeldet, dass sie in den 80er Jahren als 13- und 14-jähriges Mädchen mehrfach und über einen längeren Zeitraum vom damaligen Kaplan der bekannten Marienbasilika Kevelaer, G. H. sexuell missbraucht worden sei. Nach Angaben des Bistums hatte die betroffene Frau „damals jedoch ausdrücklich verlangt, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht wird und auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werden darf. Das Bistum hatte den Sachverhalt nach Rom an die Glaubenskongregation gemeldet. Nach Abschluss der dortigen Prüfungen wurden dem Geistlichen in einem Dekret seelsorgliche und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet.“


Die Betroffene hat sich dann Ende 2016/Anfang 2017 erneut beim Bistum gemeldet, weil der Geistliche – trotz entsprechender Auflagen – weiterhin öffentlich Gottesdienste feierte, wie das Bistum weiter erläutert. Im Anschluss an diesen Hinweis habe der Bischof von Münster, Felix Genn, den Geistlichen schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Zelebration nur eine Ausnahme sein dürfe und ihm nur erlaubt sei, wenn nicht mit einer großen Öffentlichkeit zu rechnen sei.

In der Presseaussendung heißt es dann wörtlich: „Das Bistum Münster räumt ein, dass man es nach den ersten Hinweisen auf öffentliche Zelebration durch den Geistlichen versäumt hat, diesen mit der entsprechenden Konsequenz nachzugehen. Mittlerweile wurde dem Priester vollständig untersagt, in der Öffentlichkeit Gottesdienste zu feiern. Bischof Genn hat gegenüber der Frau in einem persönlichen Schreiben bedauert, dass die seitens des Bistums ausgesprochenen Auflagen nicht konsequent eingehalten wurden.“

Link zur Pressemeldung des Bistums Münster: Betroffene berichtet in Brief von sexuellem Missbrauch


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 8. November 2019 

Meine Hauptfragen: a)was ist "eine größere Menge"? Und: ist ein weiteres Fehlverhalten bekannt?

Die Bußzeiten der alten Kirche waren begrenzt (siehe Ablässe zur Verkürzung).Wichtig ist doch vor allem eine Korrektur - es sind etwa 30 (dreißig!) Jahre vergangen. Rechnen wir noch mit Besserung oder ist dem Opfer noch nicht Genüge getan?


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Münster

  1. KJG Münster distanziert sich von Verbandspatron Thomas Morus
  2. Deutschland: Lesung eines Mentalisten in einer Pfarrkirche
  3. „Begegnung in Kelch und Hostie, von Brot und Wein in ein gemeinschaftliches Abendmahl verwandeln“
  4. Bistum Münster: Laien übernehmen pastorale Leitung einer Pfarrei
  5. Bischof Genn hält an Auflösung von Totus Tuus fest
  6. Nach Kritik an Covid-19 Impfungen und LGBT-Zeitgeist: Priester der Petrusbruderschaft wird versetzt
  7. Regenbogenfahne in Kirche mit Grab von Anna Katharina Emmerick
  8. Bistum Münster: Firmung mit Desinfektion und Mundschutz
  9. Bistum Münster: Gottesdienste mit Gläubigen ab 1. Mai wieder möglich
  10. Kardinal Barreto meint: "Die Kirche ist nicht gespalten"







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
  3. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  4. Bistum Fulda hat Evangelisationszentrum ‚St. Theresia v. Lisieux’ im Haus Raphael, geschlossen
  5. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  6. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  7. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  8. Der Weg der Versöhnung ist kein Spaziergang
  9. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  10. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  11. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  12. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  13. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  14. 'Antisemitisch, verwerflich und völlig lächerlich'
  15. Spendenwerbung einer katholischen Fakultät, Worte „Gott“, „Jesus Christus“ „Kirche“ kommen nicht vor

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz