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Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist

2. März 2019 in Weltkirche, 12 Lesermeinungen
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Wenn die Vorwürfe der Anklage richtig sein sollten, müssten innerhalb von zehn Minuten zehn unwahrscheinliche Dinge passiert sein - Ein fairer Geschworenenprozess sei für Pell wohl nicht möglich gewesen, schreibt George Weigel.


Melbourne (kath.net/jg)
Der katholische Autor und Papstbiograph George Weigel hat in einem Beitrag für das US-Magazin National Review zusammengefasst, warum der Schuldspruch gegen Kardinal George Pell nicht haltbar ist. (Siehe Link am Ende des Artikels)

Weigel weist zunächst darauf hin, dass er mit Pell seit vielen Jahren befreundet ist. Nach der Aufhebung der Nachrichtensperre im Februar könne der bereits im Dezember 2018 erfolgte Schuldspruch von Kardinal Pell analysiert werden.

Im ersten Prozess gegen Pell habe die Verteidigung die Anschuldigungen der Anklage zerlegt und die Unzulänglichkeiten der polizeilichen Untersuchung offen gelegt. Die Geschworenen stimmten mit zehn zu zwei Stimmen für einen Freispruch des Kardinals. Nach australischem Recht müssen die Geschworenen zu einer einstimmigen Entscheidung kommen. Gelingt dies nicht, muss der Prozess wiederholt werden.

Im Rahmen des zweiten Verfahrens stellte die Verteidigung fest, dass zehn unwahrscheinliche Dinge innerhalb von zehn Minuten passiert sein müssten, falls die Vorwürfe der Anklage stimmen sollten, denen zufolge Kardinal Pell zwei Chorknaben nach einer Sonntagsmesse in der St. Patrick’s Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht haben soll.


• Pell müsste seine jahrzehntelange Praxis, Gläubige nach der Messe außerhalb der Kathedrale zu begrüßen, unterbrochen haben.
• Er müsste die Sakristei alleine betreten haben, ohne seinen Zeremoniär und ohne den Mesner.
• Der Zeremoniär, der Pell immer begleitete um ihm beim Ablegen der Messgewänder in der Sakristei behilflich zu sein und der dort auch seine eigene liturgische Kleidung ablegte, müsste verschwunden sein.
• Der Mesner, der für die Sakristei verantwortlich war, müsste ebenfalls verschwunden sein.
• Der Mesner konnte auch nicht zwischen dem Altarraum und der Sakristei hin und her gegangen sein, um Messbücher und liturgische Gefäße zu verstauen, wie es seine Aufgabe und lang geübte Praxis war.
• Die Ministranten müssten ebenfalls verschwunden sein, an Stelle dem Mesner beim Aufräumen des Altarraums zu helfen.
• Die Priester, die mit Pell konzelebriert hatten, waren nach der Messe ebenfalls nicht in der Sakristei, um ihre Messgewänder abzulegen.
• Mindestens 40 Personen ist es nicht aufgefallen, dass zwei Chorknaben die Prozession nach der Messe verlassen haben.
• Zwei Chorknaben haben die Sakristei betreten und dort Messwein getrunken. Sie wurden von Pell zur Rede gestellt und sexuell missbraucht – während die Sakristeitür offen war und der Erzbischof seine Messgewänder trug.
• Die missbrauchten Chorknaben sind durch zwei versperrte Türen in den Chorraum gelangt ohne dass es jemand bemerkt hat und haben an einer Probe teilgenommen. Niemand hat gefragt, warum sie zehn Minuten zu spät waren.

Einer der beiden Kläger starb vor Prozessbeginn. Er hatte seiner Mutter gesagt, dass er nie missbraucht worden ist. Während des Prozesses hat niemand die Anschuldigungen des anderen Klägers bestätigt. Die Aussagen der ehemaligen Chorknaben, der erwachsenen Chormitglieder, des Chorleiters und seiner Assistenten, des Zeremoniärs und des Mesners würden folgendes zeigen: Niemand habe gesehen, dass die beiden Chorknaben die Prozession nach der Messe verlassen hätten, niemand der sich in der Nähe des angeblichen Missbrauchs aufgehalten hat, habe irgendetwas gemerkt. In der Sakristei hätte auch nichts passieren können, ohne dass es jemand aufgefallen wäre.

Die Geschworenen hätten Pell einstimmig für schuldig befunden. Beobachter hätten ihm mitgeteilt, dass der Richter angesichts der Entscheidung überrascht gewesen sei, schreibt Weigel.

Angesichts des Ergebnisses des ersten Prozesses und des Medienrummels sei ein fairer Geschworenenprozess nicht möglich gewesen, fährt er fort. Der Justizminister des Bundesstaates Victoria habe das zugegeben und eine Änderung der Prozessordnung vorgeschlagen, damit in Fällen wie diesem nicht Geschworene sondern einen Richter entscheiden könnten.

Kardinal Pell werde in die Berufung gehen. Diese werde von einem Gremium erfahrener Richter beurteilt. Das Gremium kann zu dem Ergebnis kommen, dass das Urteil aufgrund der Beweislage nicht haltbar ist. Die Verurteilung Pells wäre dann aufgehoben. Im Sinne des Kardinals und der Glaubwürdigkeit der australischen Justiz hoffe er, dass die Richter die richtige Entscheidung treffen, schreibt Weigel abschließend.


Link zum Artikel von George Weigel in der National Review (englisch):

Why the Case against Cardinal George Pell Doesn’t Stand Up


Video - Befragung von Kardinal Pell durch die Polizei in Rom - Oktober 2016





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Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 5. März 2019 
 

Werter @myschkin

Neu ist die Geschichte mit dem Messweisaufen in der Tat nicht. Schon um die vorletzte Jahrhundertwende beschreibt James Joyce in seinem autobiografischen Roman "Das Portrait des Künstlers als junger Mann" welche Entsetzen es in dem kleinen Jungen auslöste, als im Jesuiteninternat bekannt wurde, dass zwei ältere Jungs sich in die Sakristei geschlichen und sich dort über den Messwein hergemacht hatten wobei sie erwischt wurden. Joyce beschreibt sehr eindrücklich, wie in dem Jungen ein ungeheurer Schrecken ob des Sakrilegs aufsteigt, der ihn innerlich erbeben lässt.

Meist ist das Gerede vom heimlichen Messweinsaufen lediglich Aufschneiderei von Jungs, die sich als mutig darstellen wollen, was aber in Bezug auf die Bedeutung des Messweines schon eine bedenkliche Distanz zum Glauben offenlegt.

Ich denke, im Fall Pell ging es nur darum, irgend eine Geschichte zu finden, die plausibel klingen könnte.


2
 
 myschkin 4. März 2019 
 

Die Geschichte

von der Messweinsauferei ist ohnehin ein solches Stereotyp, dass es hinterfragt werden muss. Diese Geschichte ist schon tausende Male erzählt worden. Es müssten im Laufe der Kirchengeschichte inzwischen ganze Fässer von Wein auf diese Weise von Ministranten ausgetrunken worden sein, wenn das tatsächlich so oft passiert wäre, wie es von und über Ministranten erzählt wurde. Kurzum, es handelt sich um ein Klischee, das nur als tatsächlich geschehen gewertet werden kann, wenn im konkreten Fall belastbare Beweise vorliegen.


3
 
  4. März 2019 
 

Burschen die derart abgebrüht sind, hätten auch keine Skrupel einem Kardinal einen Missbrauch

anzuhängen obwohl er völlig unschuldig ist!


2
 
 Bernhard Joseph 4. März 2019 
 

Werter Eliah, so ist es!

Schon rein mathematisch darf man davon ausgehen, dass Pell unschuldig ist.

Und wie glaubwürdig wäre ein Bursche, der im Alter von 13(!) Jahren kaltblütig in eine Sakristei schleicht, um Messwein zu saufen?

Ein solches Bürschchen hätte zumindest keinerlei Angst vor göttlicher Strafe, mithin wäre, was den Glauben anbetrifft, ein solcher Bursche schon im Alter von 13 Jahren vom Glauben abgefallen. Welches Kirchenverständnis lässt sich von einem Menschen erwarten, der von sich behauptet, als 13 Jähriger heimlich in der Sakristei Messwein gesoffen zu haben?

Es wurde viel spekuliert, was den "Zeugen" bewogen haben könnte, Jahrzehnte später Pell anzuzeigen. Betrachtet man die obigen Überlegungen, dann scheint der "Zeuge" von einerm Glauben an Gott und damit der Kirche meilenweit entfernt zu sein. Ein tiefer Hass auf die Kirche scheint wahrscheinlich.

Der andere Busche, der bestritt, von Pell missbraucht worden zu sein, scheint vor seinem Tod wohl zur Gottesfurcht zurückgefunden zu haben.


3
 
 Eliah 4. März 2019 
 

Wahrscheinlichkeit für Unschuld steigt beträchtlich

Werte Freya, werter Bernhard Joseph: Die Berechnungen sind ganz grundlegende Wahrscheinlichkeitsrechnung. Ich werde sie gern übersetzt dem Gericht und auch Kardinal Pell zukommen lassen und hier über etwaige Reaktionen berichten. Die Wahrscheinlichkeit für die Unschuld des Kardinals steigt natürlich bei der Berücksichtigung weiterer Faktoren beträchtlich: Bei 11 auf 39 916 800 : 1 und bei 12 auf 479 001 600 : 1


4
 
 Bernhard Joseph 4. März 2019 
 

@Eliah

Genau genommen, müsste man die 10 Punkte um einen weiteren ergänzen, den ich unten schon genannte habe: Die beiden Jungs hätten davon ausgehen müssen, direkt nach der Messe, in der Sakristei, in der normalerweise regsamster Betrieb herrscht, bei ihrem Frevel nicht erwischt zu werden. Das ist auf Grund der schon genannten Punkte aber mehr als unwahrscheinlich. Burschen, die Messwein saufen, sind durchtriebene Früchtchen und keine armen naiven Kindlein und würden ein solches Risiko niemals eingehen!

Es ließe sich sogar noch ein Punkt ergänzen: wie wahrscheinlich ist es, dass solch durchtriebene Burschen, die keinerlei Respekt vor der Heiligkeit haben und die angeblich ein solches Risiko kurz nach der Messe kaltblütig eingehen, sich dann ohne jede Gegenwehr von Pell zum Oralsex zwingen lassen?


4
 
  4. März 2019 
 

@Eliah

Es wäre gut, wenn Sie Ihre Berechnungen dem australischen Richter des Prozesses oder zumindest auch dem Anwalt namens Richter zukommen lassen würden.


7
 
 Eliah 4. März 2019 
 

1 x 2 x 3 x 4 x 5 x 6 x 7 x 8 x 9 x 10 : 1

Zehn völlig unwahrscheinliche Ereignisse, die alle ohne Ausnahme eintreten müssen, damit ein Schuldspruch begründet ist – das ist unter normalen Umständen für Juristen der über jeden vernünftigen Zweifel erhabene Beweis der Unschuld. Das lässt sich auch mathematisch begründen. Selbst für den Fall, dass man jedem Ereignis die Wahrscheinlichkeit 50 Prozent zubilligte, wäre die Wahrscheinlichkeit gegen das Eintreffen aller zehn 1 x 2 x 3 x 4 x 5 x 6 x 7 x 8 x 9 x 10 : 1 oder 3 628 800 : 1). Bei einer Sonntagsmesse pro Woche müsste es mehr als 69 784 Jahre dauern, bis alle zehn Nicht-Ereignisse gemeinsam geschehen. Legt man aber zugrunde, dass selbst jedes einzelne Ereignis kaum eintreffen kann, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Unschuldsvermutung ins Astronomische.


7
 
 Bernhard Joseph 2. März 2019 
 

Werter @wedlerg,

Das ist genau das Problem des angelsächsischen Rechtssystems. Die Jury ist massiv manipulierbar, insbesondere wenn die Medien im Hintergrund die Fäden der Manipulation ziehen. Als das Jury-System sich ausbildete, gab es ja diese mediale Einflussnahme nicht.

Es ist zudem völlig absurd, dass das angebliche Opfer nicht vor Gericht erscheinen musste und inkognito bleibt. Die Begründung geht dahin, seine Privatsphäre sei zu schützen. Die Journalistin Louise Milligan behauptete gar, der Beschuldiger habe doch "nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren" bei seiner Aussage. Daher müsse man ihn schützen. Damit aber hat der Mann gerade nichts zu verlieren, denn aus der Anonymität lässt sich jede Beschuldigung gefahrlos erheben. Erst wenn der Mann auch als Person - sprich im Gerichtssaal erschienen - zu seinen Anschuldigungen steht und spontan im Gerichtssaal Rede und Antwort steht, lässt sich von einem fairen Prozeß sprechen. Hier ist definitiv etwas faul!


24
 
 Federico R. 2. März 2019 
 

Nicht mehr nur ein bloßes Bauchgefühl ist es, ...

... das Menschen mit Verstand ziemlich bald erkennen lässt, dass es sich beim Verfahren gegen Kardinal Pell um einen höchst unfairen Prozess und infolgedessen um ein himmelschreiendes Fehlurteil handelt. Gab es eigentlich im Prozessverlauf keine persönliche Gegenüberstellung des schon längst erwachsenen angeblichen Opfers und des offensichtlich zu Unrecht beschuldigten Kardinals?

Ich bin gerade bei der Lektüre von André Frossard Buch „Es gibt eine andere Welt“ (Verlag media maria), dem Folgeband des einstigen Frossard-Bestsellers „Gott existiert“. Das Kapitel III. des Folgebandes beginnt mit folgender Einleitung: „‘Un seul témoin, pas de témoin' – ein Zeuge ist kein Zeuge, sagt das Sprichwort. Bei guter Rechtsprechung genügt ein Zeuge nicht, um ein Urteil zu begründen.“
Dieses in Frankreich offenbar geläufige Sprichwort scheint man in Australien nicht zu kennen.

Beide Bücher können übrigens eine wertvolle Hilfe bei der Glaubensbewältigung der endzeitlich scheinenden Krise sein.


20
 
 wedlerg 2. März 2019 
 

Unfassbar

Man muss sich das einmal vorstellen: der ganze Prozess ist eine Farce, wenn am Ende eine Einzelaussage die Geschworenen emotional mehr beeinflusst als die Beweislage.

UNd natürlich ist jeder Medienvertretr, der Pell zur Hassfigur erklärt hat, Schuld an diesem Urteil.

Man fragt sich, warum MCCarrick, der hunderte Sexualpartner mehr oder minder freiwillig "beglückte" medial so geschont wird.


31
 
 Bernhard Joseph 2. März 2019 
 

Das ist eine sehr gute Zusammenfassung der kritischen Punkte

Interessant auch der Satz: "Die Geschworenen hätten Pell einstimmig für schuldig befunden. Beobachter hätten ihm mitgeteilt, dass der Richter angesichts der Entscheidung überrascht gewesen sei, schreibt Weigel."

Das könnte einiges Erklären, denn der Richter Peter Kidd scheint, was zu lesen ist, kein unerfahrenen Richter zu sein. Anzunehmen, dass der emotionale Auftritt der Journalistin Louise Milligan vor Gericht hier eine zentrale Rolle bei der Jury-Entscheidung gespielt hat. Offenbar ist Louise Milligan davon besessen, Pell zu Fall zu bringen. Sie vertritt ein bestimmtes Kirchenbild.

Das Ganze klingt völlig absurd: da sollen angeblich zwei Chorknaben kurz nach der Hl. Messe unbemerkt in die Sakristei geschlichen sein, um Messwein zu saufen! Wäre dem so gewesen, wären das doch rechte Früchtchen, mit Null Respekt vor dem Glauben und vor den Zelebranten. Sie müssten davon ausgegangen sein, nicht überrascht zu werden, was aber angesichts der Situation doch völlig unwahrscheinlich war.


26
 

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