Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Der Wahlausgang schreit der Regierung ins Gesicht: ‚Es ist die Migration, Dummkopf!‘“
  2. Magdeburger Bischof Feige: „Aus ethischer Perspektive können wir eine Abtreibung ‚nicht gutheißen‘“
  3. AfD ist unter Konfessionslosen in Sachsen die stärkste Partei
  4. Erzdiözese Salzburg - Kein Platz für einen missionarischen Priester?
  5. Verharmlost die Deutsche Bischofskonferenz den radikalen Islam?
  6. Unverheiratet zusammenleben oder Heiraten?
  7. „In ganz Frankreich nehmen bestätigte Brandstiftungen an Kirchen aus antichristlichen Motiven zu“
  8. Priester rennt in brennende Kirche: „Ich wollte das Allerheiligste Sakrament evakuieren!“
  9. „Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, ….. Die Wahrheitsfrage im Dickicht des Relativismus!“
  10. Atheistischer Filmemacher bekehrt sich bei Recherchen zum Grabtuch von Turin
  11. 'Das Volk Gottes will Hirten und nicht Funktionäre oder Staatskleriker'
  12. "JA, ich bin römisch-katholisch und liebe die 'Alte Messe'"
  13. Pater Wallner: "Unsere Freiheitskultur gibt es im Islam nicht"
  14. Papst: Ein guter Beichtvater verzeiht alles
  15. „Riesen-Skandal, dass man diese Frage, ob Bundespolizei zurückweisen darf, nicht geklärt bekommt“

EGMR-Urteil: Staaten dürfen Sterbe- und Suizidbeihilfe verbieten

28. Juni 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Schutz der Bürger vor vorzeitiger Lebensbeendigung ist rechtens, urteilen die Höchstrichter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - IMABE-Expertin Busch-Holewik: "Kein Menschenrecht auf Sterbehilfe" damit bestätigt


Straßburg/Wien (kath.net/KAP) Die Mitgliedsstaaten des Europarates dürfen weiterhin Suizidbeihilfe verbieten, auch mithilfe des Strafrechts, und somit die Bürger, Ärzteschaft und Gesellschaft vor Sterbehilfe und deren Auswirkungen schützen: Das besagt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), auf welches das Wiener Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in seinem jüngsten Newsletter verweist. Bekräftigt worden sei, "dass es kein Menschenrecht auf assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen gibt, und dass strafrechtliche Verbote vor lebensgefährdenden Handlungen schützen", begrüßte IMABE-Juristin Antonia Busch-Holewik die Entscheidung der Höchstrichter in Straßburg.

Anlass gab ein ungarischer Bürger, der mit seiner Klage gegen Ungarn die Aufhebung des dort geltenden Verbots von Suizidbeihilfe und von Tötung auf Verlangen erzwingen wollte. Der an Amoytropher Lateralsklerose erkrankte Mann hatte argumentiert, die Strafgesetz-Regelung verstoße mehrfach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: Gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens; wegen einer Diskriminierung gegenüber auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesene Patienten, die diese Maßnahmen ablehnen können; sowie durch eine behauptete unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und auch durch eine Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit.


Gefahr von Missbrauch

Der EGMR sprach sich am 13. Juni im Fall "Daniel Karsai vs Ungarn" ablehnend aus, indem er die beiden letzten Anträge als unbegründet abwies und feststellte, aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens lasse sich kein Recht auf Beihilfe zum Suizid oder Tötung auf Verlangen ableiten. Vielmehr hoben die Richter die weitreichenden gesellschaftlichen Implikationen einer Legalisierung von "Sterbehilfe" sowie die Gefahr von Missbrauch und Fehleinschätzungen hervor.

Zwei vom EGMR gehörte Experten wiesen zudem auf kaum lösbare Probleme im Zusammenhang mit der Suizidassistenz oder Tötung auf Verlangen hin: Dazu zähle die Schwierigkeit, eine Entscheidung frei von äußeren Einflüssen wie Druck, Angst, Depressionen u.a. auf Seiten des Suizidenten zu gewährleisten. Zudem müsse die Ambivalenz des Suizidwunsches, der kommt und geht und sich mit fortschreitender Krankheit sogar auflösen kann, berücksichtigt werden.

Der EGMR erinnert in seinem Urteil allerdings auch daran, dass er die Europäische Menschenrechtskonvention als ein lebendiges Instrument betrachtet, das unter Berücksichtigung der heutigen Gegebenheiten auszulegen sei. Bei entsprechenden Entwicklungen innerhalb der europäischen Gesellschaften und der internationalen Standards der Medizinethik sei daher auch eine von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Interpretation der Konvention denkbar.

"Klares Urteil"

"Von großer Bedeutung" sei das Urteil auch angesichts weiterer Bestrebungen der Legalisierung von assistiertem Suizid und bzw. oder Tötung auf Verlangen in etlichen europäischen Ländern und auch in Österreich, kommentierte die IMABE-Referentin für Recht und Bioethik Busch-Holewig. Ein würdiges Lebensende werde durch qualitative Palliativversorgung gewährleistet, Behandlungsablehnung und palliative Sedierung seien anerkannte Formen der Patientenautonomie und klar von sogenannter "Sterbehilfe" zu unterscheiden. Zahlreiche Argumente der "Sterbehilfe"-Verfechter, die eine Legalisierung auf dem Gerichtsweg erwirken wollen, würden durch das Urteil der Straßburger Richter entkräftet.

Zu hoffen sei, dass auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das EGMR-Urteil bei seiner anstehenden Entscheidung zum Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) und dem eingeklagten Verbot der Tötung auf Verlangen berücksichtigen wird, so Busch-Holewik weiter. Der VfGH in Wien hatte zu Monatsbeginn angekündigt, noch im Juni über mehrere Anträge entscheiden zu wollen, die eine Aufhebung des Verbots der Tötung auf Verlangen sowie die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der neu gefassten Bestimmung zur Mitwirkung an der Selbsttötung und die Aufhebung einer Reihe von Bestimmungen des StVfG gefordert hatten.

Bemerkenswert sei die "große Klarheit", mit welcher der EGMR zwischen Möglichkeit, eine Behandlung oder lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen, und der Suizidassistenz unterschieden habe, wies die Expertin hin. Die Option, eine Behandlung abzulehnen, entspringe dem Recht auf freie und informierte Zustimmung und nicht einem vermeintlichen Recht auf "Sterbehilfe". Die Behandlungsablehnung sei in weiten Kreisen der Ärzteschaft sowie vom Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates anerkannt.

 

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Alpenglühen 28. Juni 2024 

@AngelView - eine Antwort weiß ich nicht, ich kann nur einige Gedanken darlegen

Abtreibung: Viele Frauen sagen ja zu ihrem Kind, wenn sie echte Hilfe erfahren. Psychisch durch Begleitung, Hilfe gegen Abtreibungsdruck von außen, aufzeigen von Perspektiven; materiell z. B. durch Babyausstattung, Hilfe bei der Wohnungssuche, usw.
Manche denken sich nichts dabei, sind dann aber entsetzt, wenn ihnen ruhig u. freundlich „Abtreibung“ erklärt wird. Die Krakeeler!, die wollen m.E. Macht ausüben. „Herr sein über Leben u. Tod.“- ohne eigene Konsequenzen. Abtreibung = meist straffrei; Mord = ca. 15 Jahre bis lebenslänglich Knast.
Eigene? Entscheidung, bei assistiertem Selbstmord?: In Kanada dritthäufigste Todesursache bei gleichzeitiger (wörtl. Übersetzung) „Organ-Ernte“. Besonders Veteranen werden in den Selbstmord getrieben durch Verweigerung der gesetzl. zustehenden medizin. Versorgung u. stattdessen massivem „anbieten“ des erlaubten assistiert. Selbstmord. Wo ist da eine eigene Entscheidung? Siehe u.a. NL, B, F, wo Menschen auch gegen ihren Willen selbstgemorded werden.


0
 
 AngelView 28. Juni 2024 
 

Manchmal inkonsequent

Provokante Frage: Wenn man mit der Erlaubnis von Sterbehilfe ein Problem hat, warum dann nicht mit Abtreibung? Nur, weil der Mensch in einem anderen Menschen getötet wird und nicht außerhalb?

Der Suizidwillige trifft wenigstens eine EIGENE Entscheidung, egal, ob man die für richtig oder falsch hält, das Kind bekommt dieses Recht nicht.

Für den einen wird also entschieden dass er nicht leben darf und für den anderen, dass er nicht sterben darf.

Ist das nicht irgendwie irre?!


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  2. Erzdiözese Salzburg - Kein Platz für einen missionarischen Priester?
  3. Priester rennt in brennende Kirche: „Ich wollte das Allerheiligste Sakrament evakuieren!“
  4. „Der Wahlausgang schreit der Regierung ins Gesicht: ‚Es ist die Migration, Dummkopf!‘“
  5. "JA, ich bin römisch-katholisch und liebe die 'Alte Messe'"
  6. Atheistischer Filmemacher bekehrt sich bei Recherchen zum Grabtuch von Turin
  7. Elon Musks Kampf gegen den braslianischen 'Lord Voldemort'
  8. Sie sollte abgetrieben werden und verlor einen Arm und die Hälfte der Beine
  9. Mutter Teresas „schnelle Novene“
  10. Harald Schmidt: ‚Sehnsucht nach einer großen Koalition – aus AfD und CDU’
  11. Benedikts Anker
  12. „Wenn das Salz seinen Geschmack verliert, ….. Die Wahrheitsfrage im Dickicht des Relativismus!“
  13. Verharmlost die Deutsche Bischofskonferenz den radikalen Islam?
  14. Magdeburger Bischof Feige: „Aus ethischer Perspektive können wir eine Abtreibung ‚nicht gutheißen‘“
  15. Ein Ave Maria für Donald Trump

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz