Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  6. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  7. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  8. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  9. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  10. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Etikettenschwindel in der Mutterhauskirche der Waldbreitbacher Franziskanerinnen
  13. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Polit-Kommentatorin Candace Owens ist katholisch geworden

Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz

13. Februar 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Im Bundesstaat Quebec müssen alle Palliativeinrichtungen auch medizinisch assistierten Selbstmord anbieten. Das verstoße gegen die Religionsfreiheit, argumentiert die Erzdiözese.


Montreal (kath.net/Aleteia/jg)
Christian Lépine, der Erzbischof von Montreal (Kanada), kämpft vor Gericht dafür, dass katholische Einrichtungen, die Kranke und Sterbende betreuen, eine Ausnahmeregelung von den Gesetzen zur Sterbehilfe bekommen.

Die Provinz Quebec, deren Hauptstadt Montreal ist, hat im Dezember ein Gesetz beschlossen, welches alle Palliativeinrichtungen dazu verpflichtet, medizinische Hilfe bei einer Euthanasie zu leisten. Diese ist in ganz Kanada legal. Das Gesetz verstoße gegen die Religionsfreiheit und sollte für verfassungswidrig erklärt werden, heißt es in der Anfechtungsklage, welche die Erzdiözese Montreal eingebracht hat.


Eine Folge des neuen Gesetzes ist, dass Handlungen, die für uns moralisch nicht akzeptabel sind, in unseren Einrichtungen stattfinden sollen, stellte Erzbischof Lépine in einer Stellungnahme am 6. Februar fest.

Im Mittelpunkt des Falles steht das St. Raphael Pflegeheim in Montreal, ein kirchliches Pflegeheim, in welchem Patienten kostenlose palliative Versorgung erhalten.

Die Zeitung Montreal Gazette berichtet, dass das St. Raphael Pflegeheim ein Abkommen mit der regionalen Gesundheitsbehörde hat. Dieses Abkommen regelt, dass Patienten, die einen assistierten Suizid durchführen wollen, in ein öffentliches Krankenhaus überstellt werden.

Bereits im September 2023 hat das St. Raphael Pflegeheim um eine Ausnahme von dem damals noch nicht in Kraft befindlichen Gesetz angesucht, der aber von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, berichtet die Zeitung.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 JP2B16 13. Februar 2024 
 

Auf dem "Stadtberg" Mont Royal steht das eindrucksvolle L'Oratoire Saint Joseph ...

... das weltweit größte Josefheiligtum. Im Westen von Montréal und im Anflug, wenn man auf der richtigen Seite sitzt, wegen seiner imposanten Größe von weither sichtbar! Unbedingt besuchen, wenn die Gelegenheit besteht.

Mögen Saint Joseph und Saint Frère André, der heilige Pförtner im Seminar Notre Dame, segenreich wirken, dass der Erzbischof Lépine vor Gericht den Kampf gewinnen wird.
Hl. Josef, Hl. Bruder Andreas bittet für die Provinz Québec!

Anm.: die Hauptstadt der kanadischen Provinz Québec ist nicht Montréal, sondern Québec City.


0
 
 modernchrist 13. Februar 2024 
 

Ist doch eigentlich kein Problem in der Durchführung:

Wenn es jemandem in so einer Pflegeeinrichtung sehr schlecht geht, dann wird er auch noch für die letzten Tage oder zur Wiederherstellung in eine Klinik gebracht! Will jemand assistierten Suizid, dh. Euthanasiehilfe haben, dann soll er ebenfalls das Heim verlassen und dies anderswo durchführen lassen! So ein Transport ist keine Weltreise. Mord und Selbstmord haben in einer katholischen Einrichtung keinen Platz - und zwar absolut gar keinen! Da ist schon zur emotionalen und religiösen Sicherheit der anderen Heimbewohner nötig. Wer sich diesen Vorschriften nicht unterwerfen will, der kann eben nicht aufgenommen werden.


0
 
 Benno Faessler-Good 13. Februar 2024 
 

Zum "assistierten Mord verpflichtet"?

Dieses Thema gilt auch für Deutschland, Österreich und der Schweiz!

Siehe Link, kürzlich im "Standard":

https://www.derstandard.at/story/3000000205951/pflegeheime-verweigern-bewohnern-assistierten-suizid

"Aktion T4" darf sich nie wiederholen!


1
 
 Chris2 13. Februar 2024 
 

Trudeaux Kanada ist woke durch und durch.

Wenn die Kirche jetzt nicht Widerstand leistet, werden z.B. ihre Krankenhäuser auch vorgeburtliche Kindstötungen bzw. -morde anbieten müssen. Und das ist erst der Anfang: Am Ende wird das Verkündigen der kirchlichen Moral gänzlich verboten werden. So wie in Finnland, wo die ehemalige Innenministerin deswegen zum dritten Mal vor Gericht gezerrt wird. Die Anklage lautet allen Ernstes auf "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit".
Immerhin sinkt auch der Stern von Trudeaux, wie man neulich las, weil das ganze Land im Sinkflug ist. Aber mit Ideologien* ist eben kein Staat zu machen, wie die abschreckenden Beispiele Deutschlands (alle Ebenen) und Schwedens belegen (das einstige Multikulti-Idyll endete in zig Handgranaten jedes Jahr und etwa 60 No-Go-Areas).
* Trudeau hatte sich öffentlich dafür entschuldigt, dass er sich als Kind als Indianer verkleidet hatte. Kein Scherz.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  2. Niederlande heben Altersgrenze für assistierten Suizid durch Einstellen der Ernährung auf
  3. Akademie Johannes Paul II. verlangt Entlassung von Erzbischof Paglia
  4. US-Gericht stellt fest: Christliche Ärzte müssen nicht an assistiertem Suizid mitwirken
  5. Euthanasie bei todkranken Neugeborenen in Belgien
  6. Irland: Justizausschuss des Parlaments lehnt Euthanasiegesetz ab
  7. Deutscher Ärztetag streicht Verbot zur Hilfe bei Selbsttötung
  8. Schweizer Kanton will Pflegeheime zu Sterbehilfe verpflichten
  9. Englisches Krankenhaus beendet künstliche Ernährung: Komatöser Patient tot
  10. Sterbehilfe: Katholischer Familienverband bestürzt von Entscheidung







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  7. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Taylor sei mit Euch
  10. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  11. 'Gott kann in die Geschichte eingreifen, wenn wir beten!'
  12. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  13. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  14. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  15. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz