Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||
| ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Österreichisches Gericht kritisiert Beratung durch Abtreibungsarzt25. August 2022 in Österreich, 1 Lesermeinung Die verpflichtende Beratung vor einer Abtreibung darf in Österreich vom abtreibenden Arzt durchgeführt werden. Eine Regelung, die geeignet ist, den Anschein von Befangenheit zu erwecken, meint das Gericht. Wien (kath.net/jg) In Österreich ist es erlaubt und durchaus üblich, dass der Arzt, der die verpflichtend vorgeschriebene Beratung zum Thema Abtreibung durchführt, gleichzeitig der Arzt sein kann, der die Abtreibung durchführt. Der Landesverwaltungsgerichtshof des Bundeslandes Niederösterreich hat in einem Erkenntnis vom 9. August 2022 die Kritik an dieser Praxis für berechtigt erkannt. „Derjenige, der am Eingriff verdient, führt die Beratung durch. Eine derartige Regelung ist geeignet, den Anschein der Befangenheit des beratenden Arztes hervorzurufen“, heißt es wörtlich in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes. Es sei zu wünschen, dass diese Rechtsansicht eines österreichischen Gerichts zu einer Verbesserung der Beratungssituation führt, „die den heutigen medizinischen und sozialwissenschaftlichen Standards entspricht“, hofft Dr. Josef Preßlmayer vom 1. Europäischen Lebensschutz-Museum. Dies sei die erste Stellungnahme eines österreichischen Gerichts zur Beratung durch den Abtreibungsarzt. Preßlmayer weist darauf hin, dass für diese Beratung keine Qualitätskriterien bestehen. Frauen würden deshalb über die Risiken einer Abtreibung nicht adäquat aufgeklärt, warnt er.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |