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| USA: Fotograf muss nicht bei Hochzeit gleichgeschlechtlicher Paare fotografieren13. November 2023 in Chronik, 1 Lesermeinung Ein Berufungsgericht hat unter Bezugnahme auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zugunsten des Fotografen entschieden. Er darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Washington D.C. (kath.net/jg) 2020 hat der Bundesstaat Virginia, in dem Updegrove lebt und arbeitet, ein Gesetz beschlossen, welches Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität im Wohnungswesen, bei öffentlicher und privater Anstellung, in öffentlichen Unterkünften und beim Zugang zu Krediten verbietet. Mit juristischer Unterstützung der Alliance Defending Freedom klagte Updegrove, weil er sich in seinem Recht auf Meinungs- und Redefreiheit verletzt sah. Unter Berufung auf das Urteil „303 Creative LLC v. Elenis“ des Obersten Gerichtshofes wurde Updegroves Klage von beiden Seiten vor dem Berufungsgericht abgewiesen. Dabei wurde vereinbart, dass der Fotograf nicht gezwungen werden würde, an Hochzeiten gleichgeschlechtlicher Paare teilzunehmen. Im Urteil „303 Creative LLC v. Elenis“ hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass eine Grafikdesignerin aus Colorado, die Internetseiten für Hochzeiten gestaltet, nicht gezwungen werden darf, diese für Hochzeiten gleichgeschlechtlicher Paare zu machen. Colorado habe mit dem Gesetz eine Person zwingen wollen, etwas zum Ausdruck zu bringen, was gegen das Gewissen dieser Person verstoße und zwar in einer Angelegenheit, die für sie von Bedeutung ist. Der Oberste Gerichtshof habe aber seit langem das Prinzip hochgehalten, dass die Möglichkeit selbst zu denken und unsere Gedanken frei zu äußern zu den wichtigsten Freiheiten gehört und Teil dessen ist, was die Republik stark macht, schrieb Richter Neil Gorsuch in der Urteilsbegründung.
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